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Statusbezogene Information
nach §15 VersVermV und §12 FinVermV

  1. Informationspflichtiger – Ihr Versicherungsvermittler:

Tjara GmbH
Kaninchenborn 31
23560 Lübeck
Telefon: 0451 / 87201151
E-Mail: info@tjara.de

Amtsgericht: Handelsregister Lübeck | HRB 21682

Geschäftsführung: Dirk Henkies

  1. Status des Informationspflichtigen nach der Gewerbeordnung, Meldung und Registrierung:

    Wir verfügen über folgende Gewerbeerlaubnisse

Zugelassener Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach §34d Abs. 1 Nr. 2 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, der Industrie- und Handelskammer gemeldet und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-VSBU-3SFV4-96 registriert.

Zugelassener Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach §34f Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, der Industrie- und Handelskammer  gemeldet und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-F-126-9BZH-90  registriert.

Die Eintragungen im Vermittlerregister können unter https://www.vermittlerregister.info/ überprüft werden.

  1. Beratung und Vergütung im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Der Informationspflichtige bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den  gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines  Versicherungsvertrages eine Provision und ggf. eine Servicepauschale vom Produktanbieter.

Der Informationspflichtige erhält als Vergütung weitere Zuwendungen. Diese sind bereits  in der Versicherungsprämie enthalten und somit vom Kunden nicht separat zu bezahlen. Außerdem kann der Informationspflichtige abweichend mit dem Kunden als Vergütung  eine Kombination aus Provision und Honorar oder lediglich Honorar vereinbaren. Das  Honorar ist dann vom Kunden separat zu bezahlen.

Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den  Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.

  1. Gemeinsame Registerstelle gem. § 11a Abs. 1, § 34d GewO und §34f GewO:

DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

Breite Straße 29, 10178 Berlin

Telefon: (0 180) 60 05 85 0 (Festnetzpreis 0,20 EUR / Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 EUR /  Anruf)

E-Mail: vr@dihk.de

www.vermittlerregister.info

  1. Beteiligungen von bzw. an dem Informationspflichtigen:

Der Informationspflichtige besitzt keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10  Prozent an Stimmrechten oder dem Kapital von Versicherungsunternehmen. Es gibt keine Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines  Versicherungsunternehmens, welche direkte oder indirekte Beteiligungen von über 10  Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital des Informationspflichtigen besitzt.

  1. Schlichtungsstellen für Streitigkeiten zwischen dem Informationspflichtigen und Versicherungsnehmern:

Versicherungsombudsmann e.V.

Postfach 08 06 32, 10006 Berlin

www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung

Postfach 06 02 22, 10052 Berlin

www.pkv-ombudsmann.de

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherung-, Anlage- und Kreditvermittlung

Postfach 10 14 24, 20009 Hamburg

www.schlichtung-finanzberatung.de

Ombudsmann für Investmentfonds

Unter den Linden 42, 10117 Berlin

www.ombudsstelle-investmentfonds.de

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

  • Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
  • Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
  • Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.

Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten.

Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.

Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Anbieter nur bedingt berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt ggf. auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes.

Auf Grund der aktuell beschränkten Informationen der Anbieter werden diese Aspekte aktuell nicht in der Beratung berücksichtigt. Sie können auf besonderen Wunsch des Kunden auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Datenlage berücksichtigt werden. Mit einem zukünftigen breiteren Marktangebot wird eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen.

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.
Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresses nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.

Zusätzliche Information:

Behandlung von Beschwerden gem. § 17 Abs. 2 Nr. 5 VersVermV  Sofern Sie mit den Dienstleistungen des Informationspflichtigen einmal nicht zufrieden  sein sollten, können Beschwerden jederzeit an den Informationspflichtigen und den zuvor  genannten Kontaktdaten gerichtet werden.

Das Verfahren zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde sieht vor, dass nach Eingang Ihrer  Beschwerde Ihr Vermittler diese gerne intern prüfen und Ihnen eine Stellungnahme  zukommen lassen wird.